PFAS-Verbot bei Feuerlöschschäumen: Ab Oktober 2026 wird es konkret
Feuerlöschschäume auf PFAS-Basis gehören zu den effektivsten Löschmitteln bei Flüssigkeitsbränden – und zu den hartnäckigsten Umweltbelastungen überhaupt. Mit der Verordnung (EU) 2025/1988, seit 23. Oktober 2025 in Kraft, zieht die EU nun einen klaren Schlussstrich: Löschschäume mit einem PFAS-Gehalt ab 1 mg/l dürfen schrittweise weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden.
Der Zeitplan ist gestaffelt, aber der erste Stichtag ist näher als er wirkt: Ab 23. Oktober 2026 dürfen PFAS-haltige Löschschäume für tragbare Feuerlöscher nicht mehr verkauft oder nachgefüllt werden, ab April 2027 gilt das auch für alkoholbeständige Varianten. Stationäre Löschanlagen haben bis Oktober 2030 Zeit, ein vollständiges Nutzungsverbot für alle PFAS-haltigen Geräte greift Ende 2030. Für einzelne Bereiche wie Werkfeuerwehren an Störfallbetrieben oder militärische Nutzung gelten längere Übergangsfristen bis 2035.
Bemerkenswert: Bereits ab Oktober 2026 gelten organisatorische Pflichten für alle, die ihre Geräte noch weiter nutzen dürfen – Bestandserfassung, Kennzeichnung, Rückhaltung PFAS-haltiger Löschabwässer und Dokumentation der Verwendung.
Für Unternehmen mit ISO 14001 ist das kein neues Thema, sondern eine sehr konkrete Ausprägung bekannter Anforderungen:
Auch unsere Beiträge zur EmpCo-Richtlinie, zur PPWR und zum ISO 19011:2026 zeigen aktuelle regulatorische Entwicklungen – ebenso wie unser Beitrag zum neuen EU AI Act.
Fünf Aspekte des PFAS-Verbots aus unserer Beratungspraxis
Bindende Verpflichtungen – Legal Compliance
Diese Fristen im Rechtskataster erfassen, bevor die erste Nachfüllung ansteht.
Risikomanagement
Den eigenen Brandschutzbestand systematisch erfassen – wo befinden sich Schaumlöscher, welches Löschmittel enthalten sie?
Dokumentenmanagement
Struktur, um Kennzeichnung, Nachweise und Entsorgung sauber zu belegen.
Notfallmanagement
Im Einsatzfall müssen PFAS-haltige Löschabwässer aufgefangen und zurückgehalten werden – das gehört in vorbereitete Notfallpläne, nicht erst in die Improvisation während des Brandes.
Kompetenzmanagement
Wer noch mit PFAS-haltigen Beständen arbeitet, muss die neuen Pflichten kennen – von der Kennzeichnung bis zur korrekten Rückhaltung der Löschabwässer.
Erster Stichtag ist näher als er wirkt: Ab 23. Oktober 2026 dürfen PFAS-haltige Löschschäume für tragbare Feuerlöscher nicht mehr verkauft oder nachgefüllt werden. Bereits ab diesem Zeitpunkt gelten zudem organisatorische Pflichten – Bestandserfassung, Kennzeichnung, Rückhaltung und Dokumentation – für alle, die ihre Geräte weiter nutzen.
Ob und wie dringend Handlungsbedarf besteht, hängt vom Bestand Ihres Unternehmens ab. Sennefer Consulting begleitet Sie gerne bei der Bestandsaufnahme und der Einordnung in Ihr Managementsystem.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.