Greenwashing: Wenn Ihre Werbeaussage plötzlich unter die EmpCo-Richtlinie fällt
„Klimaneutral", „umweltfreundlich", „nachhaltig" – solche Aussagen sind ab 27. September 2026 nicht mehr ohne Weiteres erlaubt. Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 („EmpCo-Richtlinie", ausgeschrieben „Empowering Consumers for the Green Transition") verschärft die EU das Lauterkeitsrecht. Konkret müssen Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel gegenüber Verbraucher:innen künftig belegbar, spezifisch und geprüft sein.
Wie jede EU-Richtlinie muss auch die EmpCo-Richtlinie von jedem Mitgliedstaat einzeln in nationales Recht umgesetzt werden. In Österreich geschieht dies über die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG-Novelle, BGBl. I Nr. 58/2026), kundgemacht am 28. Juli 2026. Auch Deutschland hat sein UWG bereits entsprechend angepasst. Maßgeblich ist dabei jeweils das nationale Recht des eigenen Marktes.
Betroffen ist praktisch jedes Unternehmen mit Endkundenkontakt. Dazu zählen Verpackungstexte, Website-Claims, Produktnamen und Gütesiegel ebenso wie Aussagen zu künftigen Klimazielen. Besonders streng ist die eigene Liste „schwarzer" Praktiken – etwa Klimaneutralität auf Basis von CO₂-Kompensation oder Siegel ohne echtes Zertifizierungssystem. Diese Praktiken sind ab dem Anwendungsbeginn ausnahmslos verboten, und zwar ohne dass eine Irreführung im Einzelfall nachgewiesen werden muss.
Fünf Aspekte der EmpCo-Richtlinie aus unserer Beratungspraxis
Bindende Verpflichtungen – Legal Compliance
Die EmpCo-/UWG-Novelle gehört als neue produktbezogene Rechtsvorschrift mit konkreten Fristen ins Rechtskataster – nicht nur als Marketingthema, sondern als Compliance-Verpflichtung. Angewendet werden die neuen Regeln EU-weit einheitlich ab 27. September 2026.
Weiter Anwendungsbereich – Risikomanagement
Neben klassischen Umweltaussagen wie CO₂-Kompensation ohne echtes Programm erfasst die Richtlinie laut WKO auch Aussagen mit sozialem Bezug – etwa zu fairen Arbeitsbedingungen, Menschenrechten oder als „nachhaltiger Arbeitgeber". Beide Kategorien lassen sich direkt in die Risikobewertung integrieren.
Nachweise vor Veröffentlichung – Dokumentenmanagement
Nachweise für jede Umweltaussage müssen bereits vor Veröffentlichung vorliegen. Laut WKO gehören sie zudem direkt auf dasselbe Medium wie die Aussage selbst – ein bloßer Link oder QR-Code genügt nicht.
Klimaziele mit Umsetzungsplan – Zielmanagement
Für Aussagen zu künftigen Klimazielen verlangt die Richtlinie einen detaillierten, extern geprüften Umsetzungsplan mit messbaren Etappenzielen. Das entspricht direkt der ISO-14001-Systematik von Umweltzielen und -programmen.
Echte Zertifizierungssysteme – Lieferanten- und Zertifizierungsmanagement
Verwendete Siegel müssen auf ein echtes Zertifizierungssystem zurückgehen; Lieferantenerklärungen und Lebenszyklusdaten werden zur Nachweisgrundlage für zulässige, spezifische Aussagen.
Stichtag 27. September 2026 – ohne Übergangsfrist für Dienstleistungen: Ab diesem Datum gelten die neuen Regeln EU-weit einheitlich – grundsätzlich auch für bereits produzierte Ware und Restbestände. Laut WKO gilt die dreijährige Übergangsregelung ausdrücklich nicht für Dienstleistungen oder deren Werbung. Für Website- und Social-Media-Aussagen ist ebenfalls keine eigene Übergangsfrist vorgesehen. Bei koordinierten Verstößen drohen neben Abmahnungen und Unterlassungsklagen auch Strafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes im betroffenen Mitgliedstaat.
Auch Händler haften selbst für Umweltaussagen, die sie von Herstellern übernehmen. Eine vertragliche Absicherung ersetzt dabei nicht die eigene Prüfpflicht.
Auch hier lohnt der Blick zur ISO 14001. Wer bereits ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem betreibt, hat nämlich die passende Struktur, um Nachweise für Umweltaussagen sauber zu dokumentieren. Mehr dazu in unserem Beitrag zur neuen ISO 14001:2026, zur verwandten Mikroplastikverordnung (REACH) sowie zur PPWR zu Verpackungen. Auch der neue EU AI Act zeigt: Wer Nachweis- und Dokumentationspflichten bereits strukturiert im Managementsystem verankert hat, tut sich mit neuen Regulierungen deutlich leichter.
Ob Handlungsbedarf besteht, hängt von den konkreten Umweltaussagen und Siegeln in Ihrem Marketing ab. Sennefer Consulting unterstützt Sie gerne bei der Einordnung und der Dokumentation.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.