Mikroplastik: Wenn Ihr Produkt plötzlich unter die REACH-Beschränkung fällt
Mikroplastik ist längst nicht mehr nur ein Kosmetik-Thema. Mit der Verordnung (EU) 2023/2055 hat die EU den Anhang XVII der REACH-Verordnung geändert und den Verkauf von absichtlich zugesetztem Mikroplastik sowie von Produkten, die es bei der Verwendung freisetzen, eingeschränkt – seit 17. Oktober 2023 in Kraft.
Betroffen sind weit mehr Branchen, als der erste Eindruck vermuten lässt: Kosmetika und Detergenzien ja, aber auch Weichmacher, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Granulate für Kunstrasenplätze, Glitter, Spielzeug und Medizinprodukte. Wer Produkte mit synthetischen Polymermikropartikeln herstellt, in Verkehr bringt oder industriell einsetzt, sollte prüfen, ob eine der Ausnahmen greift – etwa für Produkte an Industriestandorten, die kein Mikroplastik freisetzen. Genau diese Ausnahme ist an eine Pflicht geknüpft: Hersteller müssen Hinweise zur Verwendung und Entsorgung geben, um die Freisetzung zu vermeiden.
Die Übergangsfristen sind gestaffelt und reichen bis 2035, doch einige Pflichten sind bereits jetzt relevant: Lieferanten entsprechender Stoffe und Gemische müssen seit Oktober 2025/2026 Informationsanforderungen erfüllen, eine Berichterstattungsfrist für betroffene Akteure endet am 31. Mai 2026.
Auch hier lohnt der Blick zur ISO 14001:
Auch die neuen Beiträge zur EmpCo-Richtlinie und zur PPWR behandeln verwandte Stoff- und Kennzeichnungspflichten. Wer laufend neue Rechtsvorschriften ins Rechtskataster aufnimmt, findet ein aktuelles Beispiel auch in unserem Beitrag zum neuen EU AI Act.
Fünf Aspekte der Mikroplastikverordnung aus unserer Beratungspraxis
Bindende Verpflichtungen – Legal Compliance
Eine solche produktbezogene Beschränkung muss im Rechtskataster auftauchen – nicht nur als Umweltthema, sondern als Compliance-Verpflichtung mit Fristen.
Risikomanagement
Sind eigene Produkte, Prozesse oder die Lieferkette überhaupt von Mikroplastik im Sinn der Verordnung betroffen? Die neue Lebenszyklus-Perspektive der Norm passt hier direkt.
Dokumentenmanagement
Nachweise für in Anspruch genommene Ausnahmen, für Verwendungs- und Entsorgungshinweise sowie für die Berichtspflichten gegenüber Behörden.
Lieferantenmanagement
Rezepturen, Rohstoffspezifikationen und Lieferantenerklärungen müssen so gesteuert werden, dass keine unzulässigen Mikroplastik-Gehalte mehr verbaut werden.
Zielmanagement
Die Substitution mikroplastikhaltiger Rohstoffe eignet sich als konkretes, messbares Umweltziel – nicht nur als Reaktion auf die Verordnung, sondern als aktive Weiterentwicklung des Produktportfolios.
Gestaffelte Fristen, aber teils schon aktiv: Die Übergangsfristen reichen bis 2035. Lieferanten entsprechender Stoffe und Gemische müssen jedoch bereits seit Oktober 2025/2026 Informationsanforderungen erfüllen – eine Berichterstattungsfrist für betroffene Akteure endet am 31. Mai 2026.
Ob Handlungsbedarf besteht, hängt davon ab, ob Ihre Produkte oder Prozesse synthetische Polymermikropartikel enthalten oder freisetzen. Sennefer Consulting unterstützt Sie gerne bei der Einordnung und der Dokumentation.
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt.